Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Ökumenische Rat der Kirchen?
- Was tut der ÖRK?
- Seit wann gibt es den ÖRK?
- Was will der ÖRK bewirken?
- Wie viele Kirchen waren zu Anfang dabei?
- Wie viele Mitgliedskirchen hat der ÖRK heute?
- Ist die römisch-katholische Kirche Mitglied?
- Wie kann eine Kirche Mitglied werden?
- Hat der ÖRK jemals eine Kirche ausgeschlossen?
- Wie funktionieren die ÖRK-Leitungsgremien?
- Wie viel Geld verbraucht der ÖRK?
- Wo kommt das Geld her?
- Was ist der jährliche Mitgliedsbeitrag?
- Wie viele Mitarbeitende hat der ÖRK?
- Wer ist der oberste Funktionsträger des ÖRK?
- Wo hat der ÖRK seinen Sitz?
- Hat der ÖRK Vertretungen in anderen Teilen der Welt?
- Warum ist ein Boot im ÖRK-Logo?
- Was ist der Studienprozess über das gemeinsame Verständnis und die gemeinsame Vision des ÖRK?
- Wie kann ich mich um eine Stelle beim ÖRK bewerben?
- Kann ich mich um ein ÖRK-Stipendium bewerben?
Der Ökumenische Rat der Kirchen ist eine christliche Organisation, die die Einheit der Christen anstrebt. Sie ist eine freiwillige Gemeinschaft (Verband) von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus als Gott und Heiland bekennen. Mehr Informationen finden Sie unter Über uns.
Die Kirchen in der Gemeinschaft des ÖRK wollen die ökumenische Vision verwirklichen, indem sie:
- die sichtbare Einheit im einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft anstreben;
- ihr gemeinsames Zeugnis in der Missions- und Evangelisationsarbeit stärken;
- sich im christlichen Dienst engagieren und menschliche Not lindern, Schranken zwischen Menschen niederreißen, Gerechtigkeit und Frieden fördern und die Schöpfung bewahren.
Mehr Informationen finden Sie unter Was wir tun.
Offiziell gegründet wurde der Ökumenische Rat der Kirchen 1948 auf der Ersten Vollversammlung in Amsterdam (Niederlande). Mehr Informationen über diese Vollversammlung und die Geschichte des ÖRK finden Sie unter Geschichte des ÖRK.
Ziel des ÖRK ist die sichtbare Einheit der Kirche. Dies setzt einen Prozess der Erneuerung und Veränderung voraus, in dem die Mitgliedskirchen zusammen beten, Gottesdienst halten, diskutieren und arbeiten. Mehr Informationen finden Sie unter Über uns.
147 vorwiegend protestantische Kirchen vor allem aus Europa und Nordamerika.
Der ÖRK hat derzeit 350 Mitgliedskirchen. Diesen Kirchen gehören insgesamt über 500 Millionen Gläubige an (allerdings berechnen die Kirchen ihre Mitglieder nach unterschiedlichen Methoden). Die Mitgliedskirchen kommen heute aus über 110 Ländern auf allen Kontinenten und schließen orthodoxe, anglikanische, protestantische, vereinigte und andere Kirchen ein. Die Mehrzahl der Mitgliedskirchen kommt aus dem Süden. Mehr Informationen finden Sie unter Mitgliedskirchen.
Nein, obwohl die Verfassung eine Aufnahme der römisch-katholischen Kirche (RKK) keineswegs ausschließt; sie hat jedoch nie einen Aufnahmeantrag gestellt. Einer der Gründe dafür ist das Selbstverständnis der RKK. Der ÖRK unterhält allerdings enge Beziehungen zu ihr. Eine gemeinsame ÖRK/RKK-Arbeitsgruppe tagt jedes Jahr. Den ÖRK-Kommissionen für Glauben und Kirchenverfassung sowie für Mission und Evangelisation gehören Katholiken als stimmberechtigte Vollmitglieder an. Eine römisch-katholische Beraterin arbeitet zusammen mit ÖRK-Stabsmitgliedern an missionstheologischen Fragen und ein römisch-katholischer Professor gehört dem Lehrkörper des Ökumenischen Instituts Bossey an. Mehr Informationen finden Sie unter römisch-katholische Kirche.
Aufnahmeanträge werden beim Generalsekretär eingereicht und vom ÖRK-Zentralausschuss geprüft. Für die Aufnahme müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, die in Artikel I der Satzung des ÖRK beschrieben werden:
Kirchen, die der Basis des ÖRK ausdrücklich zustimmen, können einen Antrag auf Mitgliedschaft im ÖRK stellen.
Die Antrag stellenden Kirchen werden gebeten, Stellung dazu zu beziehen, wie sich ihr Glaube und ihr Zeugnis zu den Zielen und Funktionen des ÖRK verhalten. Eine aufnahmewillige Mitgliedskirche muss nachweisen können, "dass sie stets autonom über ihr Leben und ihre Organisation bestimmt" und dass sie "konstruktive ökumenische Beziehungen" zu anderen Kirchen ihres Landes pflegt. Eine Antrag stellende Kirche muss in der Regel mindestens 50 000 Mitglieder zählen. Kirchen mit mehr als 10 000, aber weniger als 50 000 Mitgliedern können als Mitglied aufgenommen werden, haben aber kein Stimmrecht in der Vollversammlung.
Anträge können vom Zentralausschuss nach dem Konsensverfahren für eine Interimszeit angenommen werden, in der die Mitgliedskirchen des ÖRK konsultiert werden. Nach Ablauf dieser Zeit befindet der Zentralausschuss darüber, ob sich bei den Mitgliedskirchen ein Konsens zu Gunsten des Antrags herausgebildet hat. Wenn dies der Fall ist, wird die Antrag stellende Kirche als neue Mitgliedskirche in die Gemeinschaft des ÖRK aufgenommen.
Nein. Einige wenige Kirchen sind aus dem ÖRK ausgetreten. Drei holländisch-reformierte Kirchen aus Südafrika traten Anfang der 1960er Jahre wegen Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Apartheid aus. In den 1970er Jahren traten die Heilsarmee und die Presbyterianische Kirche Irlands aus, weil der Rat für humanitäre Zwecke Mittel aus dem Sonderfonds zur Bekämpfung des Rassismus an Befreiungsbewegungen im südlichen Afrika vergeben hatte.
Das höchste Entscheidungsgremium ist die Vollversammlung, die ungefähr einmal alle acht Jahre zusammentritt. Die 10. Vollversammlung fand vom 30. Oktober bis 8. November 2013 unter dem Thema "Gott des Lebens, weise uns den Weg zu Gerechtigkeit und Frieden" in Busan (Republik Korea) statt. ÖRK-Vollversammlungen sind sowohl Arbeitstagungen als auch Feiern. Rund 3000 Teilnehmende, darunter Delegierte aus den 345 Mitgliedskirchen des ÖRK, Mitarbeitende, Stewards, Dolmetscher und mehr als 1000 koreanische Kirchenmitglieder und Tagesbesucher, kamen zur Vollversammlung in Busan zusammen. Zwischen den Vollversammlungen tagt jedes zweite Jahr der Zentralausschuss (dessen 150 Mitglieder von der Vollversammlung gewählt werden), um die Umsetzung der von der Vollversammlung beschlossenen Richtlinien zu prüfen und sie weiterzuentwickeln. Vorsitzende des gegenwärtigen Zentralausschusses ist Agnes Abuom. Weitere Informationen finden Sie unter Organisation und Struktur.
2012 beliefen sich die Gesamteinnahmen des ÖRK auf 30 Millionen Schweizer Franken, einschließlich 1 Million Franken Beiträge zum Vollversammlungsfonds. Im Haushalt 2013 sind etwa 31,3 Millionen Schweizer Franken Einnahmen veranschlagt, davon machen die Beiträge zur Vollversammlung 2,7 Millionen aus. Den laufenden Ausgaben des ÖRK, einschließlich Instandhaltung der Gebäude, IT, Finanzen und andere Verwaltungsdienstleistungen, stehen Mieteinnahmen und andere aus diesen Dienstleistungen erwachsende Einnahmen gegenüber. Die verbleibenden Nettoausgaben für den laufenden ÖRK-Betrieb beliefen sich 2012 auf 3,9 Millionen und sind für 2013 auf 3,8 Millionen Schweizer Franken veranschlagt.
Die Gesamthöhe der Beiträge im Jahr 2012 (einschließlich der Mitgliedsbeiträge) betrug 22,6 Millionen Schweizer Franken (75 % der Gesamteinnahmen), während 7,4 Millionen Franken in erster Linie aus Vermietungen von Räumlichkeiten im ökumenischen Zentrum und einem Wohnhaus, sowie aus dem Betrieb des Gästehauses und Konferenzzentrums am Ökumenischen Institut Bossey stammten. Im Jahre 2012 verbuchte der ÖRK durch die Wertentwicklung von Investitionen und durch Wechselkursschwankungen einen Gewinn von 0,5 Millionen Franken. Von den Beitragseinnahmen stammten 83 % aus Europa und 13 % aus Nordamerika. Beiträge kamen hauptsächlich von Mitgliedskirchen und kirchlichen Einrichtungen. Weitere Informationen finden Sie unter Annual Review und Financial Report.
Alle Mitgliedskirchen sind angehalten, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Diese Beiträge ermöglichen uns, im Namen der Gemeinschaft zu sprechen und solidarisch zu handeln, wann und wo Interventionen am nötigsten sind. Für weitere Informationen können Sie Kontakt mit der Koordinatorin für Mitgliedsbeiträge aufnehmen.
Im Juni 2011 hatte der ÖRK 143 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in Arbeitsplätzen mit einem Zeitäquivalent von 97 Vollzeitstellen arbeiteten. 131 von ihnen arbeiteten am Hauptsitz des ÖRK in Genf.
Generalsekretär des ÖRK ist Pfarrer Dr. Olav Fykse Tveit von der Kirche von Norwegen. Er trat sein Amt im Januar 2010 an. Dr. Agnes Abuom ist Vorsitzende des Zentralausschusses, welcher die Arbeit des Rates in der Zeit zwischen den Vollversammlungen beaufsichtigt.
Da der ÖRK letztlich nichts anderes ist als die Gesamtheit seiner Mitgliedskirchen, hat er keinen "Hauptsitz" im engeren Sinne. Sein Verwaltungszentrum befindet sich in Genf, 150 route de Ferney. Weitere Informationen finden Sie unter Besuche im Ökumenischen Zentrum.
Ja, der ÖRK hat mehrere Außenstellen:
- Ein UN-Verbindungsbüro in New York.
- Der ÖRK ist in Jerusalem präsent durch das Zwischenkirchliche Zentrum in Jerusalem (JIC) und das Koordinierungsbüro des Ökumenischen Begleitprogramms in Palästina and Israel (EAPPI).
- Die Ökumenische HIV und Aids-Initiative in Afrika (EHAIA) hat fünf Regionalbüros und zwei theologische Berater in Afrika.
- Das Ökumenische Aktionsbündnis von und für Menschen mit Behinderungen (EDAN) hat ein Koordinationsbüro in Nairobi, Kenia, am Sitz der Gesamtafrikanischen Kirchenkonferenz (AACC).
Das ÖRK-Logo stellt die Kirche als Schiff auf den Wogen der Welt dar, dessen Mast ein Kreuz ist, das christliche Symbol schlechthin. Wann dieses Bild zum ersten Mal für die ökumenische Bewegung benutzt worden ist, weiß man nicht, doch zur Zeit der Gründung 1948 war es schon in Gebrauch; es ist auf den Titelblättern der Protokolle der Sitzungen in den "Aufbaujahren" des Rates abgedruckt. Wahrscheinlich sollte es an die biblischen Geschichten vom Fischzug des Petrus und der Stillung des Sturms auf dem See Genezareth erinnern.
Weitere Informationen finden Sie unter Logo.
Während der Achten ÖRK-Vollversammlung im Dezember 1998 in Harare (Simbabwe) lag den dort versammelten Delegierten der Mitgliedskirchen eine Grundsatzerklärung zur Abstimmung vor, in der das gemeinsame Verständnis und die gemeinsame Vision der ökumenischen Bewegung umrissen werden. Dieser Text, der auf den Erfahrungen und Lehren aus 50 Jahren des Zusammenlebens im ÖRK aufbaut, soll als Bezugsrahmen und als eine Art von Charta für ökumenisches Engagement in den kommenden Jahren dienen. Der Studien- und Konsultationsprozess, der dieser Grundsatzerklärung vorausging (und in ÖRK-Kreisen als CUV-Prozess bekannt ist), war 1989 vom Zentralausschuss auf seiner Tagung in Moskau beschlossen worden. Mehr Informationen finden Sie unter CUV.
Freie Stellen werden auf der ÖRK-Website angezeigt. Einzelheiten über offene Stellen sowie die allgemeinen Arbeitsbedingungen und Bewerbungsformulare sind beim Personalbüro erhältlich und müssen dorthin zurückgesandt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Freie Stellen.
Das ÖRK-Stipendienprogramm kann aus finanziellen Gründen nicht weitergeführt werden. Es werden keine Anträge mehr entgegengenommen.
Sonst noch Fragen?
Falls Sie eine dringende Frage über den ÖRK haben, die hier nicht aufgeführt ist, können Sie über unser online-Formular Kontakt aufnehmen .